Neue Gesetze und Verordnungen bringen manche Entlastungen für den Verbraucher. Aber vieles wird auch teurer – ein Überblick!
Die erste Nachricht ist eine gute Nachricht: Die Energiepreisbremse tritt ab 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Damit federt die Bundesregierung preislich 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Energiekunden ab. Der Strompreis für Privatkunden und kleine Unternehmen wird damit bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Beim Gas sind es 12 Cent, bei der Fernwärme maximal 9,5 Cent. Die Preisbremse erfolgt über die Abrechnung der Energiekosten des Versorgers oder die Abrechnung des Vermieters. Sie gilt bis Ende April 2024.
Mehr Wohngeld für mehr Bürger
Für Entspannung im Geldbeutel von Verbrauchern soll auch das neue Wohngeld sorgen. Ab dem 1. Januar 2023 wird es erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Menschen zugute kommen statt bisher rund 600.000. Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.
Vermieter werden zur Kasse gebeten
Seit Beginn des Jahres müssen sich auch Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen. Die Abgabe wurde 2021 eingeführt und gilt für das Heizen mit Öl und Gas. Ein Stufenmodell, bei dem der Vermieteranteil künftig bei bis zu 95 Prozent liegt, soll Immobilienbesitzer motivieren, die jeweiligen Gebäude klimafreundlicher zu machen.
Freie Fahrt mit 49-Euro-Ticket
Bahn frei für das bundesweite Deutschlandticket! Ab 1. April 2023 soll es soweit sein. Für 49 Euro können die Bürger dann überall im Land alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen. Anders als das 9-Euro-Ticket soll das 49-Euro-Ticket nur in digitaler Form (Smartphone) oder als Chipkarte verfügbar sein.
Höhere Renten für Ost- und West-Deutschland
Ab dem 1. Juli 2023 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie für gesetzliche Unfallrenten und für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
„Hartz IV“ geht – das Bürgergeld kommt
Seit Beginn des Jahres 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung „Hartz IV“. Im Wesentlichen bringt die Neuregelung für die Bezieher mehr Leistung und höhere Freibeträge. Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten sollen allerdings weiterhin ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges erhalten bleiben. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen mehr Geld erhalten.
- Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen.
- Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
- Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.
Versicherungen wollen mehr Geld
Wohngebäudeversicherungen werden teurer. Wegen der Flutkatastrophe im Sommer 2022, bei der rund 91.000 versicherte Wohngebäude beschädigt oder zerstört wurden, gehen Experten von einer deutlichen Steigerung der Beiträge aus. Ein weiterer Grund für eine Beitragssteigerung ist die Belastung durch die Rekordinflation, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen. Betroffene können nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich den Anbieter wechseln.
Mehrwegbehälter werden Pflicht
Die Bundesregierung geht einen weiteren Schritt zur Bekämpfung des Verpackungsmülls. Ab 1. Januar 2023 werden Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Ausnahme: kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens 5 Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren.
Weniger Förderung: E-Autos werden teurer
Ab dem 1. Januar 2023 gilt bei batteriebetriebenen PKW und Fahrzeugen mit Brennstoffzellen-Antrieb: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten eine geringere staatliche Förderprämie von 4.500 Euro. Bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro sinkt der Umweltbonus auf 3.000 Euro. Dies gilt ab dann nur noch für rein elektrisch betriebene PKW. Für Plug-In-Hybridfahrzeuge entfällt die Förderung über den Umweltbonus gänzlich. Außerdem kann die Förderung weiterhin erst nach dem Erstzulassungstag des Fahrzeuges beantragt werden. Bei derzeitigen Lieferzeiten von zum Teil über zwölf Monaten sollten sich Kaufinteressierten frühzeitig über Liefer- und Verfügbarkeiten informieren.
ACHTUNG: Auch im Jahr 2014 sollen die Fördersätze weiter sinken.
TIPP: Bei einem Verkaufsgespräch fragen, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, falls das entsprechende Fahrzeugmodell zum Jahresende 2023 nicht lieferbar sein sollte.
Schluss mit „Gelbem Zettel“
Die Krankmeldung auf gelbem Papier, im Behördendeutsch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, hat seit 1. Januar 2023 ausgedient. Arbeitgeber müssen bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit abrufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen, aber ihrem Arbeitgeber weiterhin unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit melden. Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die Krankenkassen. Erkrankte erhalten aber weiterhin die Papierausfertigung für die Versicherten für ihre Unterlagen.
Tattoofarben aus dem Verkehr gezogen
Die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“ sind seit Anfang des Jahres in Tattoostudios verboten. Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen zudem seit 2022 für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein. Das Etikett muss eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten. Um bei eventuell später auftretenden Problemen mit Tattoos besser vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, die Etiketten der verwendeten Tattoofarben zu fotografieren und die Fotos aufzubewahren.
Raucher zahlen drauf
Für Raucher wird der Griff zur Zigarette teurer: Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich zehn Cent. Eine Packung Markenzigaretten kostet derzeit durchschnittlich 7,60 Euro. Die höheren Steuern dürfen Hersteller an die Endkunden weitergeben – Rauchen wird also teurer. Die Steuererhöhung betrifft auch (Wasser-)Pfeifentabak, für den pro Kilogramm nun 19 Euro (bisher: 15 Euro) an Steuern erhoben werden.