Rücksicht statt Rechtsstreit – wie man sich an Ruhezeiten halten und in der Sommerzeit trotzdem viel Spaß haben kann.
Draußen ist es im Sommer am schönsten. Lange Nächte mit Freunden auf Balkon oder Terrasse, der Bolzplatz im Garten, Radio, Rasenmäher oder private Freiluft-Konzerte – alltags gehört zur Melodie der Lebensfreude, die aber gerade in der Sommerzeit zu Beschwerden führen kann. Oft enden diese vor Gericht. Klagen wegen Lärmbelästigung gehören zu den häufigsten in Deutschland.
Warum empfinden viele Menschen Geräusche oft als Lärm, was ist Lärm, was ist erlaubt und was verboten? Zunächst das Gesundheitliche: Lärm macht krank! Laut Umweltbundesministerium kann es schon ab etwa 25 dB zu Schlaf- oder die Konzentrationsstörungen kommen. Dauerhafter Lärm beeinflusst die Psyche des Menschen nachhaltig negativ: Wut, Enttäuschung, Unzufriedenheit, Rückzug, Hilflosigkeit, Angst, Unruhe, Erschöpfung oder gar Depressionen können die Folge sein.
Weil das Lärmempfinden individuell sehr unterschiedlich ist, hat der Gesetzgeber den Begriff Lärm nicht grundsätzlich definiert, sondern Ruhezeiten vorgeschrieben. Wann Ruhezeiten einzuhalten sind, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie sind teilweise von Kommune zu Kommune oder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Anhaltspunkt dienen aber folgende Zeiten:
Nachtruhe: von 22 Uhr bis 6 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägige Ruhe
Teilweise gilt eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie eine samstägliche Ruhezeit ab 19 Uhr. Die genauen Zeiten in des Wohnort erfährt man bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder sie sind konkret für Wohngemeinschaften in Hausordnungen festgelegt.
Innerhalb der Ruhezeiten dürfen alle Tätigkeiten nur bei Zimmerlautstärke durchgeführt werden. Grobe Richtwerte sind 40 Dezibel am Tag und 30 Dezibel in der Nacht (siehe Tabelle). Außerhalb der Ruhezeiten darf man aber nicht nach Belieben Remmidemmi machen!
Musik und Partys: Ein Recht auf laute Feste gibt es laut richterlicher Entscheidung nicht – auch nicht zum Geburtstag. (OLG Düsseldorf; Az. 5 Ss (OWi) 475/89 – (OWi) 197/89 I). Am besten Nachbarn informieren und Feste ankündigen. Hobby- oder Berufsmusiker haben hingegen das Recht zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- oder Feiertagen ihr Instrument spielen.
Lärm durch Kindergeschrei: Grundsätzlich dürfen Kinder laut sein. Alles andere wäre gegen ihre Natur. Das sehen auch deutsche Gerichte so. Nachbarn müssen tobende und schreiende Kinder aber nicht uneingeschränkt ertragen. Sie dürfen von Eltern ein Machtwort verlangen, wenn die Kinder bis spät abends lärmen.
Lärm durch Hundegebell: Hunde dürfen bellen. Allerdings müsse die Nachbarn nicht alles hinnehmen. Hundebesitzer müssen ihre Tiere so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen ist. Was das bedeutet ist nicht genau festgelegt, kann aber durchaus mit den Nachbarn individuell abgestimmt werden.
Lärm durch Rasenmähen, Bohren, Wäschewaschen: Gesetzliche Zeiten fürs Rasenmähen sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung der Bundesimmisionsschutzordnung festgelegt. Demnach darf der Nachbar werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr seinen Rasen mähen. Teilweise gibt es aber Sonderregelungen einzelner Kommunen. Das Gleiche gilt für Laubbläser, Motorsägen und Bohrmaschinen. Bei der Waschmaschine müssen keine Ruhezeiten eingehalten werden. (Oberlandesgericht Köln, 1999, Az. 16 Wx 165/00).
Tipp: Statt bei Meinungsverschiedenheiten bei Lärmbelästigung gleich den Weg zum Gericht zu wählen, sollten an erster Stelle Gespräche mit dem Beschwerdeführer stehen. bei etwas gutem Willen liegen die Lösungen nahe und sind sehr schnell umzusetzen. So erhält man sich sein gutes nachbarschaftliche Verhältnis, spart Zeit (Urteil) und Geld (Anwalts- und Gerichtskosten).
So laut ist unsere Umwelt
Geräuschquelle Schalldruckpegel in Dezibel
Düsenflugzeug in 30 m Entfernung: 140
Schmerzschwelle 130
Presslufthammer 100
Babyschreien 80
Verkehrsstraße in 5 m Entfernung 80
Großraumbüro 70
Normale Sprache in 1 m Abstand 60
Ruhige Bücherei 40
Blätterrascheln in der Ferne 10
Hörschwelle 0